Seit dem 15.11.2021 gelten für Erwachsene die 2G-Regeln, d.h. eine Trainingsteilnahme ist nur zulässig, wenn man vollständig geimpft oder genesen ist.
Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.
Auch Zuschauer (d.h. z.B. auch Eltern, die ihre Kinder begleiten) fallen unter die 2G-Regeln.